„...
Handvolln Flachs, die gewöhnlich Tzwydik heissen ...“
„Was
macht den Spreewälder kräftig und stark? – Pellkartoffeln mit Leinöl und
Quark!“
„Aber nicht nur den
Spreewälder, den
Lausitzer muss es heißen“, wendet
meine aus Thüringen stammende Frau ein. Also ich kenne beide Varianten,
und beide führen zum Ort der Handlung, dem Dorf
Schönfeld, das einst zur
Standesherrschaft Lübbenau der Grafen
zu Lynar
gehörte, heute aber zum größten Teil bergbaubedingt nicht mehr
existiert.
Hier, wo das
Lausitzer
Nationalgericht
zu Hause ist, wurde die Leinpflanze nicht nur wegen des Leinsamens
angebaut, dem man dieses berühmte und bei machen Zugezogenen leider auch
verachtete Öl abpreßte. Lein ist auch eine Faserpflanze, die nach einem
aufwendigen und arbeitsintensiven Prozess die Fasern für den bekannten
Leinenstoff lieferte – man spricht dann auch von
Flachs
und
Flachsverarbeitung.
Entsprechend der früheren Bedeutung des Flaches, auch in der
Niederlausitz, war dieser bei jenen Abgaben eingeschlossen, die die
untertänigen Bauern der Lübbenauer Herrschaft im 17. und 18 Jahrhundert
den Grafen zu Lynar zu leisten hatten.
Die Bauern im Dorfe Schönfeld hatten laut dem
Urbarium und Erbregister5
sowie in den Gedingebüchern6,
in denen die Erbringung der alljährlichen Abgaben und Leistungen
aufgeschrieben wurden, Abgaben zu leisten. Die Geldangaben erfolgten
dreistufig in Thalern, Groschen und Pfennigen. Das Zinsgetreide, Korn,
Weizen, Hafer, Gerste wurde in Scheffel, die Hirse in Viertel (circa ¼
Scheffel) angegeben. Eier und Hühner wurden in Stück verlangt,
eigenartigerweise auch manchmal ein ½ Huhn. Der Kosäth Radochla – an
11. Stelle auf dem Urbarien-Ausschnitt – musste täglich Handdienste
leisten, jährlich 1 Thaler 7 Groschen 4 Pfennige Erbzins entrichten und
6 Hühner bei der Herrschaft abliefern. Nicht bei ihm, sondern den
aufgeführten Besitzern eines Bauerngutes, wie Schularigk, Halenz, Ricker
(Lehngut), auch bei Schorath und Noack bis zum Krüger war neben
Rossdiensten (mit Gespann), neben Geld- und Getreideabgaben, auch Flachs
zu liefern, welcher in der Einheit
Schwite
quantifiziert war.
Auch beim Radochla tauchen gegen Ende des 17.
Jahrhunderts in den Gedingebüchern 4 ½ Schwite
Flachs auf.
5
BLHA Potsdam. Rep. 37 Herrschaft Lübbenau, Nr. 3273, Urbarium
und Erbregister der Herrschaft Lübbenau (1666/1679).
6
BLHA Potsdam. Rep. 37 Herrschaft Lübbenau, Nr. 3046 bis 3060 (
1650 bis 1775, Gedingebücher)
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© Rolf Radochla
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Nie gehört?
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Die Talerchen des Christian Matschenz
Praxis-Tipp für Arciv-Stöberer
Wer sich mit der Geschichte vor dem zweiten
deutschen Kaiserreich oder der Ahnen- und Familienforschung beschäftigt
und dabei Dokumente in die Finger bekommt, in denen von Geldbeträgen die
Rede ist, wird bald merken, dass er mit seinen bisherigen Kenntnissen
nicht weiterkommt, wenn es gilt, eine Rechnung zu überprüfen.
Vor 200 Jahren noch herrschte in Deutschland
eine bunte Vielfalt von Währungen unterschiedlichen Namens. Auch wenn
eine Währung den gleichen Namen trug, war längst noch nicht sicher, dass
sie auch den gleichen Wert hatte. Erst in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts gab es Bemühungen, die Währungen anzugleichen und
1871/1873, nach dem Entstehen des zweiten Kaiserreiches, wurde die neue
Mark geschaffen, die man nun in 100 Pfennige unterteilte und damit die
bisherige Geldrechnung erheblich vereinfachte.
In den norddeutschen Ländern galt bis dahin
ein dreigliedriges Geldsystem: Taler – Groschen – Pfennig ...
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Dieser Beitrag erschin im Stog - Der Schober
2008
© Rolf Radochla |
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